Auszug aus der Satzung

Förderverein „Tierhilfe KIVO- Kreta e.V.„

Satzung vom 13.04.2019

§ 1 Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann „Tierhilfe KIVOTOS TOU NOE – KRETA“- Förderverein e. V. (kurz: „Tierhilfe KIVO- Kreta“). Er hat seinen Sitz in 38304 Wolfenbüttel, zuständiges Amtsgericht Braunschweig NZS-VR 201828 Fall 1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung:

a) des griechischen Vereins Kivotos tou Noe mit Sitz in Chania, Insel Kreta in Griechenland, um insbesondere den Erhalt des Tierheimes Nerokouro, Chania, unter der Leitung des griechischen Vereins Kivotos tou Noe zu ermöglichen.

b) Aufklärung und Beratung der Öffentlichkeit, was das verantwortungsvolle Halten von Haustieren angeht und die Notwendigkeit zu deren medizinischer Versorgung bzw. der Vermeidung unkontrollierter Vermehrung.

c) von anderen Tierschutzorganisationen und -projekten in Europa.

2. Im Mittelpunkt aller Aktivitäten von KIVOTOS TOU NOE – KRETA- Tierschutz- Förderverein e. V. steht die gemeinsam zu vermittelnde, zentrale und nachhaltige Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Mensch, Tier und Umwelt für die heutige und nachfolgende Generationen im Sinne des Erhalts und der Förderung von Lebensqualität.

3. Der deutsche Förderverein „Tierhilfe KIVO- Kreta e.V.“ unterhält keine Tierheime oder Pflegestellen in Deutschland.
Der Verein KIVOTOS TOU NOE – KRETA- Tierschutz- Förderverein e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung
  • Planung, Durchführung und Werbung für Spendensammlungen durch Spendenaufrufe, Sammlungen von Finanz- und Sachspenden für KIVO, Anbahnung von Kontakten zur Vermittlung von Tieren und Patenschaften ins In- und Ausland
  • aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Aktivitäten von KIVO und des Tierheims Nerokouro in Chania, sowie aller anderen unterstützten Tierschutzorganisationen und –projekte, durch Medienmix (Fernsehen, Zeitungen, Internet, Informationsstände auf Stadt- und Stadtteil-Festen sowie Entwicklung geeigneter Werbeträger, Informationsmaterial.)
  • Sensibilisierung von Multiplikatoren des deutschen bzw. europäischen Tierschutzes für die Arbeit von KIVO, insbes. Tierärzten, Lehrern und Verbänden zur Gewinnung neuer UnterstützerInnen und Mitglieder
  • Vermittlung von Tieren und Patenschaften
  • ggf. Kostenübernahme von medizinischer Versorgung und damit zusammenhängenden Leistungen für ausgesetzte, misshandelte und kranke Haustiere vor Ort und wenn notwendig in Deutschland. Diese Leistungen können nur gewährt werden für Tiere aus vom Verein „Tierhilfe KIVO-Kreta“ geförderten Projekten, wenn der Verein „Tierhilfe KIVO-Kreta“, vertreten durch den gesamten Vorstand, dies befürwortet und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, ohne dass die laufende Arbeit des Vereins beeinträchtigt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.
  • Vernetzung der eigenen Aktivitäten mit anderen Tierschutzorganisationen oder ähnlichen Projekten, mit dem Ziel, Aktivitäten zu bündeln, gegenseitig voneinander zu lernen und erfolgreiche Praktiken sowie Erfahrungen des Tierschutzes / der Tierhilfe auszutauschen